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Kosten

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Nachfolgend finden Sie Informationen zur Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen.

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Hierzu ist folgendes Vorgehen üblich:

  • Sprechstunde: Zunächst wird in den psychotherapeutischen Sprechstunden der Bedarf für eine Therapie festgestellt und eine erste Diagnose gestellt.
  • Probesitzungen: Es folgen bis zu vier Probesitzungen, in denen wir gemeinsam feststellen, ob die Therapie für Sie geeignet ist und ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.
  • Antragstellung: Bei einer positiven Entscheidung wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und reiche die notwendigen Unterlagen ein.

Private Krankenkassen haben unterschiedliche Regelungen zur Kostenübernahme von Psychotherapien. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme.

In der Regel sind folgende Schritte notwendig:

  • Kontaktaufnahme: Setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung, um die erforderlichen Unterlagen und Informationen zu erhalten.
  • Erstgespräch: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um die Notwendigkeit einer Therapie zu besprechen und eine erste Diagnose zu stellen.
  • Antragstellung: Reichen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein. Ich stelle Ihnen dafür die benötigten Unterlagen zur Verfügung.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. In diesem Fall entfallen die oben genannten Schritte zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihnen.

Zusammenfassung



  • Gesetzlich versichert

    • Die Behandlungskosten werden von der Krankenkasse übernommen.
  • Privat versichert

    • Die Behandlungskosten werden in der Regel von der Krankenversicherung sowie der Beihilfe übernommen.
    • Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP, 2.3-facher Satz).
  • Selbstzahler

    • Die Behandlungskosten werden von Ihnen übernommen.
    • Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP, 2.3-facher Satz).